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Die Zweistaatentheorie ist eine von der sowjetischen Regierungs- und Staatenführung entwickelte und vertretene These von der Existenz zweier deutscher Staaten mit unterschiedlichen Gesellschaftssystemen auf Teilen des Gebiets des ehemaligen Deutschen Reiches. In Reaktion auf die Pariser Verträge (1954) und die Genfer Gipfelkonferenz (1955), auf der sich bereits die sowjetische Position abzeichnete, wurde der bisherige Kurs der UdSSR, die Westintegration der Bundesrepublik durch Wiedervereinigungsangebote zu verhindern, von der Zweistaatentheorie abgelöst. Sie wurde von der DDR-Führung übernommen und es wurden Freundschaftsverträge mit der UdSSR unterschrieben (1964, 1975). Der DDR wird formal volle Souveränität übergeben und sie wird verstärkt in den Ostblock integriert. Chruschtschow verkündet am 26. Juli 1955 in Ost-Berlin öffentlich die Entstehung zweier souveräner deutscher Staaten. Die Wiedervereinigung sei damit alleinige Angelegenheit der Deutschen, die eine gegenseitige Annäherung voraussetze. Damit war jede Hoffnung auf eine baldige Wiedervereinigung durch freie Wahlen vorerst zerstört. West-Berlin erhielt den Status „besonderes Territorium“.
Siehe auch
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