Willy-Brandt-Biografie
Hintergrund
September 1952

Wiedergutmachungsabkommen mit Israel

Zur Wiedergutmachung gegenüber den jüdischen Opfern des Nationalsozialismus unterzeichnen Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) und der israelische Außenminister Moshe Scharett am 10. September 1952 das „Luxemburger Abkommen“. Es sichert Israel die Zahlung von drei Milliarden DM zu, die für die Integration von jüdischen Flüchtlingen und Vertriebenen in den jungen Staat sowie als Entschädigung für während des Nationalsozialismus verloren gegangene jüdische Vermögen eingesetzt werden sollen. Am gleichen Tag wird mit dem Dachverband der jüdischen Diaspora, der „Jewish Claims Conference“, ein Fördervertrag über 450 Millionen DM geschlossen.

 
© Geller
Die Unterzeichnung des Luxemburger Abkommens. Links die westdeutsche Seite mit Kanzler Adenauer in der Mitte, rechts die israelische Seite mit Moshe Sharett und Felix Shinnar, Leiter der israelischen Delegation und später israelischer Botschafter in Bonn


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