Zur Wiedergutmachung gegenüber den jüdischen Opfern des Nationalsozialismus unterzeichnen Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) und der israelische Außenminister Moshe Scharett am 10. September 1952 das „Luxemburger Abkommen“. Es sichert Israel die Zahlung von drei Milliarden DM zu, die für die Integration von jüdischen Flüchtlingen und Vertriebenen in den jungen Staat sowie als Entschädigung für während des Nationalsozialismus verloren gegangene jüdische Vermögen eingesetzt werden sollen. Am gleichen Tag wird mit dem Dachverband der jüdischen Diaspora, der „Jewish Claims Conference“, ein Fördervertrag über 450 Millionen DM geschlossen.