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Vertragspartner Bundesrepublik, Polen
Ziel Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen auf Basis des Status quo
Vertragsgegenstand
  | Gegenseitiger Gewaltverzicht gemäß UN-Charta
|   | Unverletzlichkeit der gemeinsamen Grenze, d. h. Bestätigung der Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens
|   | Verzicht auf alle Gebietsansprüche
|   | Ausbau der Zusammenarbeit |
Bedeutung Der Warschauer Vertrag war auf bundesdeutscher Seite einer der Ostverträge, mit denen im Rahmen der Neuen Ostpolitik eine Entspannungspolitik betrieben wurde. Er war innenpolitisch höchst umstritten. Die CDU/CSU-Opposition und die Vertriebenenverbände warfen Bundeskanzler Willy Brandt vor, dass er deutsche Interessen preisgebe.
Nachfolger Deutsch-Polnischer Grenzvertrag vom 14.11.1990
Siehe auch
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