Warschauer Vertrag

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik
Vertragsabschluss
7. Dezember 1970 in Warschau
 

Vertragspartner
Bundesrepublik, Polen

Ziel
Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen auf Basis des Status quo

Vertragsgegenstand
Gegenseitiger Gewaltverzicht gemäß UN-Charta
Unverletzlichkeit der gemeinsamen Grenze, d. h. Bestätigung der Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens
Verzicht auf alle Gebietsansprüche
Ausbau der Zusammenarbeit

Bedeutung
Der Warschauer Vertrag war auf bundesdeutscher Seite einer der Ostverträge, mit denen im Rahmen der Neuen Ostpolitik eine Entspannungspolitik betrieben wurde. Er war innenpolitisch höchst umstritten. Die CDU/CSU-Opposition und die Vertriebenenverbände warfen Bundeskanzler Willy Brandt vor, dass er deutsche Interessen preisgebe.

Nachfolger
Deutsch-Polnischer Grenzvertrag vom 14.11.1990

Siehe auch
Neue Ostpolitik
Oder-Neiße-Grenze
Polen
Vertriebenenverbände