Wahlrechtsforderungen der SPD
Die SPD-Fraktion fordert während der ersten „Kriegssitzung“ des Preußischen Landtages am 22. Oktober die Aufhebung des undemokratischen Dreiklassenwahlrechts.
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Der ehemalige preußische Landtag, heute Sitz des Berliner Abgeordnetenhauses |
1849 von König Friedrich Wilhelm IV. verordnet, teilt es die wahlberechtigten Wähler nach ihrem direkten Steueraufkommen in drei Klassen ein. 1908 hatte das etwa zur Folge, dass die erste Klasse der am höchsten Besteuerten zwar nur vier Prozent der Wähler repräsentierte, jedoch die gleiche Zahl an Wahlmännern stellte wie die dritte Klasse mit rund 82 Prozent der Wahlberechtigten. Erst 1918, nach der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg, wird das Dreiklassenwahlrecht in Preußen abgeschafft.