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Aufgabe Verteidigungsbündnis westeuropäischer Staaten mit kollektivem Beistandspakt
Mitglieder
  | Gründungsmitglieder sind: Belgien, Bundesrepublik, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande
|   | Weitere Vollmitglieder sind: Griechenland (1995), Portugal (1990), Spanien (1990)
|   | Ferner gibt es verschiedene assoziierte Mitgliedsstaaten |
Struktur Wichtige Organe der WEU sind der Ministerrat der Außenminister (und seit 1986 auch der Verteidigungsminister), die parlamentarische Versammlung des Europarates und das Generalsekretariat.
Tätigkeiten
  | Die WEU ging aus dem „Brüsseler Pakt“ von 1948 hervor, dem Frankreich, Großbritannien und die Benelux-Staaten angehört hatten. Durch die Aufnahme der Bundesrepublik und Italiens erweiterte sich der Brüsseler Pakt zur WEU.
|   | Die WEU entstand nach dem Scheitern der „Europäischen Verteidigungsgemeinschaft“ (EVG) auf der Grundlage der „Pariser Verträge“.
|   | Im Zuge des „Vertrags von Maastricht“ (1992) wurde die WEU in die EU unter Beibehaltung ihrer Organe als Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU integriert. |
Siehe auch
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