Volksbegehren

 
 
 

Das Recht durch eine Unterschriftensammlung oder Volksabstimmung dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Beschlußfassung vorzulegen bzw. die Ausarbeitung eines Gesetzes zu verlangen. Im Falle einer Ablehung oder Änderung des begehrten Entwurfs durch die Volksvertretung wird häufig die Durchführung eines Volksentscheids vorgeschrieben.
In Deutschland sind Volksbegehren nur auf Landesebene sowie auf Bundesebene im Falle einer Neugliederung des Bundesgebietes vorgesehen.