  | Seit 1948 organisierten sich so genannte Heimatvertriebene in überparteilichen Zusammenschlüssen, um ihre politischen und sozialen Interessen zu vertreten und zum persönlichen und kultrurellen Austausch.
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  | In der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ von 1950 verpflichteten sich die Vertriebenen zum Verzicht auf Rache und Vergeltung. Zugleich hielten sie aber an ihrem „Recht auf Heimat“ fest.
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  | 1957 schlossen sich der „Bund der vertriebenen Deutschen“ (BvD) und der „Verband der Landsmannschaften“ (VdL) zum heute noch existierenden „Bund der Vertriebenen“ zusammen. Er trat politisch besonders zur Zeit der sozialliberalen Ostpolitik hervor, denn er sah in den Ostverträgen einen „Verrat“ und lief deshalb Sturm gegen sie.
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  | Der „Bund der Vertriebenen“ verfügt heute über 16 Landesverbände und 21 Landsmannschaften, in ihm sind rund zwei Millionen Mitglieder organisiert. |