Verbot der SPD
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Frauenprotest gegen das SPD-Verbot (mit dem Parteibanner um den Körper) |
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Nimmt die Leiden der SPD-Mitglieder im Dritten Reich vorweg: Wahlplakat der SPD von 1933 |
Der Aufruf der SPD-Leitung zum Sturz des nationalsozialistischen Regimes liefert Reichsinnenminister Wilhelm Frick den willkommenen Vorwand, die Sozialdemokraten am 22. Juni 1933 als „volks- und staatsfeindliche Organisation“ zu verbieten. Gegen SPD-Mitglieder wird ein Berufsverbot erlassen, das Vermögen der Partei beschlagnahmt. Zahllose Sozialdemokraten werden in der Folgezeit in „Schutzhaft“ genommen, in Konzentrationslagern inhaftiert und manche gar umgebracht.
Die Parteileitung ist schon nach den Reichstagswahlen am 5. März und der Abstimmung über das „Ermächtigungsgesetz“, das die Sozialdemokraten als einzige Fraktion im Reichstag ablehnten, ins Exil nach Prag gegangen, um sich der Gefahr für Leib und Leben zu entziehen. Bereits am 2. Mai haben die Nationalsozialisten die deutschen Gewerkschaften als wichtigste Verbündete der Sozialdemokratie zerschlagen.