Unterzeichnung des ersten Passierscheinabkommens
Am 17. Dezember 1963 unterzeichnet Senatsrat Horst Korber im Auftrag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Willy Brandt, das erste Passierscheinabkommen. Es erlaubt allen West-Berlinern, ihre Verwandten in Ost-Berlin an Weihnachten und Neujahr zu besuchen. 1,2 Millionen Besuche wird es geben – mit 30.000 hatte man in der DDR gerechnet.
Zahlreiche Versuche, humanitäre Erleichterungen mit Hilfe der vier Alliierten oder neutraler Institutionen wie dem Roten Kreuz zu erreichen, waren seit dem Mauerbau im August 1961 gescheitert. Erst ein Tabubruch Brandts eröffnet neue Möglichkeiten: Er nimmt einen Brief des stellvertretenden Ministerpräsidenten der DDR, Alexander Abusch, an, anstatt ihn ungeöffnet zurückzusenden. Abusch hat ihm darin am 5. Dezember vorgeschlagen, direkt über Passierscheine zu verhandeln. Brandt und seine Berater wollen die Chance nutzen, doch wie reagiert „Hallstein-Bonn, die Zentrale aller ängstlichen Ostkontakt-Verhinderer“ (Peter Merseburger)? Brandts politischer Weitblick zahlt sich für die Berliner aus: Durch die Koalition mit der FDP hat er gute Kontakte ins Kabinett von Bundeskanzler Erhardt. Sein liberaler Finanzsenator Hoppe sichert dem Berliner Senat die Unterstützung des Bundesministers für Gesamtdeutsche Fragen, Erich Mende (FDP). Erhards Befürchtungen, durch Verhandlungen zwischen der DDR-Regierung und dem Senat die Drei-Staaten-Theorie zu stützen, werden umgangen: Der Kanzler enthält sich, das Kabinett stimmt dem Passierscheinabkommen zu.
 |
© Deutsches Historisches Museum, Berlin West-Berliner warten im Oktober 1964 nach Abschluss des zweiten Abkommens vor einer Passierscheinstelle |