Unterzeichnung des GATT-Abkommens
Am 30. Oktober 1947 unterzeichnen Vertreter von 23 Staaten den bisher umfassendsten internationalen Handelsvertrag - das „Allgemeine Abkommen über Zolltarife und Handel“ (General Agreement on Tariffs and Trade). Das GATT-Abkommen beruht auf dem Prinzip der Meistbegünstigung gegenüber allen Vertragsparteien. Die Bundesrepublik Deutschland wird ihm 1951 beitreten.
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Kritiker befürchten, dass das GATT-Abkommen den Industrienationen eine Handhabe bietet, um die Dritte Welt auf legalem Wege noch konsequenter auszubeuten. |