Schengener Abkommen

Schengener Durchführungsübereinkommen
Vertragsabschluss
14. Juni 1985 in Schengen
 

Vertragspartner
Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien

Ziel
Freier Personen- und Warenverkehr durch Abbau der Grenzkontrollen

Vertragsgegenstand
Abbau der Grenzkontrollen, gemeinsame Sicherheits- und Asylpolitik zur Schaffung eines einheitlichen Raum der Sicherheit und des Rechts

Bedeutung
1985 Schengen-I-Abkommen: Verzicht auf alle Personen-, Waren- und Fahrzeugkontrollen an den gemeinsamen Grenzen. Unterzeichnet von Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande). Italien, Portugal, Spanien, Griechenland und Österreich treten kurze Zeit später bei
1990 Schengen-II-Abkommen: Wegfall der Grenzkontrollen, nachdem Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren Sicherheit und zur Verbrechensbekämpfung vereinheitlicht worden sind
1995 treten beide Abkommen in Kraft

Siehe auch
EG/EU