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Vertragspartner Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien
Ziel Freier Personen- und Warenverkehr durch Abbau der Grenzkontrollen
Vertragsgegenstand Abbau der Grenzkontrollen, gemeinsame Sicherheits- und Asylpolitik zur Schaffung eines einheitlichen Raum der Sicherheit und des Rechts
Bedeutung
  | 1985 Schengen-I-Abkommen: Verzicht auf alle Personen-, Waren- und Fahrzeugkontrollen an den gemeinsamen Grenzen. Unterzeichnet von Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande). Italien, Portugal, Spanien, Griechenland und Österreich treten kurze Zeit später bei
|   | 1990 Schengen-II-Abkommen: Wegfall der Grenzkontrollen, nachdem Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren Sicherheit und zur Verbrechensbekämpfung vereinheitlicht worden sind
|   | 1995 treten beide Abkommen in Kraft |
Siehe auch
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