Reparationen

 
 
 

Der nur in der Mehrzahl gebrauchte Begriff Reparationen (vom lateinischen: reparare = wiederherstellen, erneuern) bezeichnet im völkerrechtlichen Sinne Kriegsentschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen der Kriegsverlierer an den/die Siegerstaat(en) in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen.