Reparationen |
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Der nur in der Mehrzahl gebrauchte Begriff Reparationen (vom lateinischen: reparare = wiederherstellen, erneuern) bezeichnet im völkerrechtlichen Sinne Kriegsentschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen der Kriegsverlierer an den/die Siegerstaat(en) in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen. |
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