Reichstagsbrandverordnung

 
 
 

Im Anschluss an den Reichstagsbrand (27./28. Februar 1933) über eine Notverordnung des Reichspräsidenten Hindenburg erlassen. Die Reichstagsbrandverordnung (offiziell: Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat) schränkte zahlreiche politische Grundrechte der Weimarer Republik ein oder setzte diese ganz ausser Kraft, wodurch die politische Verfolgung von Gegner der Nationalsozialisten „legalisiert“ wurde. Weiterhin wurde über die Verordnung dem Reich die Möglichkeit zugesprochen, in die Regierung der Länder einzugreifen.

Siehe auch
Machtübergabe
Notverordnung
van der Lubbe, Marinus
von Hindenburg, Paul
Weimarer Republik