Regierungserklärung
Vom 8. bis zum 12. Januar 1973, wenige Wochen nach ihrem fulminanten Wahlsieg, kommen Willy Brandt und Walter Scheel auf der Kanareninsel Fuerteventura zusammen, um die Inhalte der Regierungserklärung abzustimmen, die Willy Brandt am 18. Januar im Deutschen Bundestag abgeben wird. Brandt betont darin die Kontinuität seiner Politik seit 1969, formuliert die Vorhaben für die kommende Legislaturperiode aber zurückhaltender als er es nach seiner ersten Wahl zum Kanzler getan hatte. Er definiert die Kraft eines Volkes als die Fähigkeit, solidarisch zu sein mit den Schwachen der Gesellschaft und tolerant gegenüber dem Fremden. Eine solche „Bürgergesellschaft“ brauche einen „vitalen Bürgergeist“, den er in der sozialen und liberalen Mitte und damit in der Regierungskoalition verkörpert sieht.
Konkret verbindet er mit diesem Entwurf den Ausbau des Umweltschutzes und der Mitbestimmung, den Kampf gegen die Bodenspekulation, eine Modernisierung des Steuerrechts und die Reform des Abtreibungsparagraphen 218. Außenpolitisch kündigt Brandt die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft zu einer politischen Union an und stellt fest: „Niemals lebte ein deutscher Staat in einer vergleichbar guten Übereinstimmung mit dem freien Geist seiner Bürger, mit seinen Nachbarn und den weltpolitischen Partnern.“
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© RegierungOnline/Reineke Bundeskanzler Brandt während der ersten Regierungserklärung nach seiner Wiederwahl im Bundestag |