Ratifizierung

 
 
 

Auch Ratifikation
Ratifizierung bezeichnet die völkerrechtlich verbindliche Unterzeichnung eines internationalen Vertrages durch das Staatsoberhaupt (in Deutschland: durch den Bundespräsidenten), nachdem die zuständige gesetzgebende Gewalt zugestimmt hat. Erst danach tritt der Vertrag in Kraft.

Siehe auch
Paraphierung