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  | Auch Ratifikation
|   | Ratifizierung bezeichnet die völkerrechtlich verbindliche Unterzeichnung eines internationalen Vertrages durch das Staatsoberhaupt (in Deutschland: durch den Bundespräsidenten), nachdem die zuständige gesetzgebende Gewalt zugestimmt hat. Erst danach tritt der Vertrag in Kraft. |
Siehe auch
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