Rapallo-Vertrag

Deutsch-russischer Vertrag von Rapallo
Vertragsabschluss
16. April 1922 in Rapallo bei Genua
 

Vertragspartner
Deutsches Reich
Sowjetrussland

Ziel
Überwindung der außenpolitischen Isolation beider Staaten
Stärkung der deutschen Verhandlungsposition gegenüber den Westmächten

Vertragsgegenstand
Verzicht auf gegenseitige Erstattung der militärischen und zivilen Kriegsschäden aus dem Ersten Weltkrieg
Normalisierung der diplomatischen Beziehungen und Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen

Bedeutung
Befürchtung der Westmächte, dass mit dem Vertrag eine Erschütterung der Versailler Nachkriegsordnung und ein gegen sie und Polen gerichtetes deutsch-sowjetisches Bündnis („Geist von Rapallo“) geweckt wird

Nachfolger
Erneuerung 1926 durch den Berliner Vertrag

Siehe auch
UdSSR