Präsidialkabinett

 
 
 

Bezeichnung für die letzten drei Regierungen der Weimarer Republik unter Heinrich Brüning, Franz von Papen und Kurt von Schleicher. Diese Regierungen verfügten über keine Mehrheit im Reichstag und waren alleine vom Vertrauen des Reichspräsidenten Hindenburg abhängig. Gesetzentwürfe der Regierung, die im Reichstag keine Mehrheit fanden wurden vom Reichspräsidenten in Form von Notverordnungen gemäß Artikel 48 der Reichsverfassung in Kraft gesetzt. Im Falle einer Aufhebung der Notverordnung oder eines erfolgreichen Misstrauensvotums gegen den Reichskanzler durch den Reichstag konnte
Hindenburg diesen auflösen und Neuwahlen ansetzen. Im Zeitraum zwischen Auflösung und Zusammentreten des neugewählten Parlaments (maximal 90 Tage) konnte das Kabinett wiederum durch Notverordnungen weiter regieren.

Siehe auch
Brüning, Heinrich
Notverordnung
von Hindenburg, Paul
von Papen, Franz
Weimarer Republik