Pleven-Plan beraten
Der Ausbruch des Koreakrieges im Juni 1950, ausgelöst durch den Überfall des kommunistischen Nordkorea auf die Republik Südkorea, hat in den westlichen Demokratien die Besorgnis ausgelöst, die Sowjetunion könne sich zu einem Angriff auf Westeuropa entschließen. Den konventionellen Streitkräften der Roten Armee haben die Mitgliedsstaaten der NATO – einschließlich der USA – nicht viel entgegenzusetzen. Damit begann die Diskussion um einen westdeutschen Wehrbeitrag („Wiederbewaffnung“). Besonders in Frankreich hat – nur sechs Jahre nach Ende der deutschen Besatzung – der Gedanke an den Aufbau einer neuen deutschen Armee Urängste ausgelöst.
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Der spätere Ministerpräsident René Pleven (li.) 1944 als Kolonialkommissar an der Seite von Charles de Gaulle |
Da legt der französische Ministerpräsident René Pleven am 24. Oktober 1950 einen nahezu revolutionären Plan vor: Frankreich, Italien, die Benelux-Staaten und die Bundesrepublik Deutschland (die Mitgliedsländer der künftigen „Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“) sollen sich in einer „Europäischen Verteidigungsgemeinschaft“ (EVG) zusammenschließen und ihre Streitkräfte einem gemeinsamen Verteidigungsminister unterstellen. Am 15. Februar treffen sich die Außenminister der sechs Staaten in Paris, um den „Pleven-Plan“ zu beraten. Der EVG-Vertrag wird am 27. Mai 1952 unterzeichnet. Die französische Nationalversammlung wird jedoch im August 1954 seine Ratifizierung verweigern. Die Franzosen lehnen es mehrheitlich ab, das Kommando über die eigene Armee einem internationalen Bündnis zu unterstellen.