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Aufgabe Der Parlamentarische Rat erarbeitete das „Grundgesetz“ als provisorische Verfassung für die Bundesrepublik. Grundlage dafür waren die „Frankfurter Dokumente“ der Westalliierten (1.7.1948) und ein vom Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee (10.-23.8.1948) konzipierter Entwurf.
Mitglieder 65
Struktur Der Parlamentarische Rat war eine von den Landtagen der Länder in den drei westlichen Besatzungszonen gewählte Versammlung. Er bestand aus 65 voll stimmberechtigten Mitgliedern (CDU/CSU und SPD je 27, FDP/LDP/DVP fünf, DP, KPD und Zentrum je zwei Stimmen). Die fünf Berliner Vertreter hatten nur eine beratende Stimme. Der Präsident war Konrad Adenauer (CDU), der Vorsitzende des Hauptausschusses war Carlo Schmid (SPD).
Tätigkeiten
  | 6.-31.8.1948 Wahl der 65 Mitglieder durch die elf Länderparlamente in den Westzonen
|   | 1. September 1948 Konstituierung in Bonn
|   | 22. April 1949 Die Militärgouverneure der Westalliierten billigen den erarbeiteten Entwurf
|   | 8. Mai 1949 Verabschiedung des Grundgesetzes bei zwölf Gegenstimmen, Ratifizierung durch die Länderparlamente
|   | 23. Mai 1949 Verkündigung des Grundgesetzes |
Siehe auch
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