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Vertragspartner Einstimmig verabschiedet auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg
Ziel Bildung einer rechtlichen Basis für die antisemitische Ideologie der Nationalsozialisten
Vertragsgegenstand
  | Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (Blutschutzgesetz) = Verbot der Eheschließung und des außerehelichen Geschlechtsverkehrs zwischen Juden und Nichtjuden zum Zweck der „Reinhaltung des deutschen Bluts“. Verstöße gegen das Blutschutzgesetz wurden als „Rassenschande“ bezeichnet und mit Gefängnisstrafen geahndet.
|   | Reichsbürgergesetz = Volle politische Rechte nur für Inhaber des Reichsbürgerrechts, d.h. an „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“
|   | Reichsflaggengesetz = Die Hakenkreuzflagge wird zur Reichsflagge erklärt [kein eigentlicher Bezug zu den Rassegesetzen]
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Bedeutung Die Nürnberger Rassegesetze verbreiterten die rechtliche Basis für die Diskriminierung und Verfolgung der Juden in Deutschland. Sie gelten heute als Inbegriff der Ausnutzung des Rechtsstaats durch die Nationalsozialisten.
Siehe auch
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