Nürnberger Rassegesetze

Nürnberger Rassegesetze
Vertragsabschluss
15. September 1935 in Nürnberg
 

Vertragspartner
Einstimmig verabschiedet auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg

Ziel
Bildung einer rechtlichen Basis für die antisemitische Ideologie der Nationalsozialisten

Vertragsgegenstand
Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (Blutschutzgesetz) = Verbot der Eheschließung und des außerehelichen Geschlechtsverkehrs zwischen Juden und Nichtjuden zum Zweck der „Reinhaltung des deutschen Bluts“. Verstöße gegen das Blutschutzgesetz wurden als „Rassenschande“ bezeichnet und mit Gefängnisstrafen geahndet.
Reichsbürgergesetz = Volle politische Rechte nur für Inhaber des Reichsbürgerrechts, d.h. an „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“
Reichsflaggengesetz = Die Hakenkreuzflagge wird zur Reichsflagge erklärt [kein eigentlicher Bezug zu den Rassegesetzen]

Bedeutung
Die Nürnberger Rassegesetze verbreiterten die rechtliche Basis für die Diskriminierung und Verfolgung der Juden in Deutschland. Sie gelten heute als Inbegriff der Ausnutzung des Rechtsstaats durch die Nationalsozialisten.

Siehe auch
NSDAP