Marshall-Plan

European Recovery Program (ERP), nach dem damaligen US-Außenminister George C. Marshall benannt
Vertragsabschluss
Juni 1947
 

Vertragspartner
Benelux-Länder, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Portugal, Türkei, USA, Westdeutschland

Ziel
Vermeidung der Ausbreitung des Kommunismus in Westeuropa
Entwicklung von Demokratie und marktoffenen Ökonomien

Vertragsgegenstand
Wirtschaftshilfeprogramm der USA für die europäischen Länder zur Behebung der Kriegsfolgen des Zweiten Weltkrieges
Lieferungen von Rohstoffen und Waren sowie die Bereitstellung von großen Kapitalsummen zum Zwecke des Wiederaufbaus

Bedeutung
Entscheidender Beitrag zum Wiederaufbau der Wirtschaft in den Ländern Westeuropas nach dem Zweiten Weltkrieg
Wirtschaftliches Erstarken Europas im besonderen Interesse der amerikanischen Exportwirtschaft
Politische Bedeutung: Teil der von den USA verfolgten Eindämmungspolitik, der sogenannten Truman-Doktrin, gegenüber der UdSSR
Verstärkung der Bindung der europäischen Regierungen und Volkswirtschaften an die USA
Ablehnung des Programms durch die UdSSR als „Instrument des Dollarimperialismus“

Siehe auch
Eindämmungspolitik
Marshall, George
Truman, Harry
Truman-Doktrin