In-Kraft-Treten des Grundgesetzes
Der Monat Mai ist von Meilensteinen auf dem Weg zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland gekennzeichnet. Am 8. Mai verabschieden die Mitglieder des Parlamentarischen Rates nach über acht Monaten Beratung das „Grundgesetz“. Noch am gleichen Tag erteilen die Militärgouverneure der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs sowie die Länderparlamente der westlichen Besatzungszone – mit Ausnahme Bayerns – ihre Zustimmung zu dieser provisorischen deutschen Verfassung.
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Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Ernst Reuter, während der Unterzeichnung des Grundgesetzes |
Zwei Tage später kann sich Bonn in der „Hauptstadtfrage“ gegen seine Mitbewerber Frankfurt am Main, Stuttgart und Kassel durchsetzen. Am 23. Mai tritt das Grundgesetz mit seiner feierlichen Unterzeichnung und Verkündung in Kraft.