  | Benannt nach Walter Hallstein, Staatssekretär im Auswärtigen Amt
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  | Außenpolitischer Grundsatz der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1955 und 1969
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  | Bundesrepublik erhebt Anspruch des Alleinvertretungsrechts für das gesamte deutsche Volk
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  | Keine Unterhaltung von diplomatischen Beziehungen zu Staaten, die die DDR völkerrechtlich anerkennen (Ausnahme: die Sowjetunion als Siegermacht des Zweiten Weltkrieges)
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  | Hallstein-Doktrin soll Anerkennung der DDR durch Drittstaaten entgegenwirken
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  | Anwendung gegen Jugoslawien (1957), gegen Kuba (1963) und die arabischen Länder (1965).
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  | Verhinderung der diplomatischen Anerkennung der DDR durch nichtkommunistische Staaten bis Ende der sechziger Jahre
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  | Aufgabe der Hallstein-Doktrin im Zuge der Neuen Ostpolitik Willy Brandts |