Hallstein-Doktrin

 
 
 

Benannt nach Walter Hallstein, Staatssekretär im Auswärtigen Amt
Außenpolitischer Grundsatz der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1955 und 1969
Bundesrepublik erhebt Anspruch des Alleinvertretungsrechts für das gesamte deutsche Volk
Keine Unterhaltung von diplomatischen Beziehungen zu Staaten, die die DDR völkerrechtlich anerkennen (Ausnahme: die Sowjetunion als Siegermacht des Zweiten Weltkrieges)
Hallstein-Doktrin soll Anerkennung der DDR durch Drittstaaten entgegenwirken
Anwendung gegen Jugoslawien (1957), gegen Kuba (1963) und die arabischen Länder (1965).
Verhinderung der diplomatischen Anerkennung der DDR durch nichtkommunistische Staaten bis Ende der sechziger Jahre
Aufgabe der Hallstein-Doktrin im Zuge der Neuen Ostpolitik Willy Brandts

Siehe auch
Grundlagenvertrag
Hallstein, Walter
Neue Ostpolitik
UdSSR