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Vertragspartner BRD, DDR
Ziel Normalisierung der Beziehung der beiden deutschen Staaten auf Basis des Status quo
Vertragsgegenstand
  | Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen auf gleichberechtigter Basis
|   | Achtung der gegenseitigen Grenzen
|   | Aufgabe des Alleinvertretungsanspruchs
|   | Respektierung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit in inneren und äußeren Angelegenheiten
|   | Austausch von Ständigen Vertretern |
Bedeutung
  | Grundstein für die Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten
|   | DDR von BRD nicht völkerrechtlich, aber doch in ihrer Souveränität anerkannt
|   | Grundlagenvertrag aus diesem Grund in BRD kontrovers diskutiert
|   | Bedeutete den Weg beider deutschen Staaten in die UNO (1973) |
Siehe auch
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