Grundlagenvertrag

Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Vertragsabschluss
21. Dezember 1972 in Berlin (Ost)
 

Vertragspartner
BRD, DDR

Ziel
Normalisierung der Beziehung der beiden deutschen Staaten auf Basis des Status quo

Vertragsgegenstand
Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen auf gleichberechtigter Basis
Achtung der gegenseitigen Grenzen
Aufgabe des Alleinvertretungsanspruchs
Respektierung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit in inneren und äußeren Angelegenheiten
Austausch von Ständigen Vertretern

Bedeutung
Grundstein für die Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten
DDR von BRD nicht völkerrechtlich, aber doch in ihrer Souveränität anerkannt
Grundlagenvertrag aus diesem Grund in BRD kontrovers diskutiert
Bedeutete den Weg beider deutschen Staaten in die UNO (1973)

Siehe auch
Alleinvertretungsanspruch
Bahr, Egon
Brief zur Deutschen Einheit
DDR
Neue Ostpolitik
Ständige Vertretungen
UNO