Willy-Brandt-Biografie
Hintergrund
November 1953

Gründung des Sender Freies Berlin

 
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Das alte Logo des SFB

Am 12. November 1953 tritt in der Bundesrepublik Deutschland das „Gesetz über die Errichtung einer Rundfunkanstalt Sender Freies Berlin“ (SFB) in Kraft. Künftig soll es in der Vier-Mächte-Stadt einen unabhängigen Sender geben, dessen Name den Anspruch auf die Bewahrung der Freiheit West-Berlins unterstreicht. Der SFB wird am 1. Juni 1954 seine Arbeit aufnehmen.

© Gregull/Spang
Das 1967/68 erbaute Fernsehzentrum des SFB, heute Rundfunk Berlin-Brandenburg



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