Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit
Am 8. Februar 1950 wird in der DDR per Gesetz das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) – besser bekannt unter dem Kürzel Stasi – gegründet. Seine vornehmlichen Aufgaben bestehen darin, „die Voraussetzungen zu schaffen und die Maßnahmen zu treffen, die die Sicherheit des Staates, die Festigung der Staatsmacht und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gewährleisten“. Sämtliche Bereiche der Spionage, Spionageabwehr und Kontrolle der eigenen Bevölkerung fallen in die Verantwortung des MfS, das sich bald zu einem im In- und Ausland gefürchteten Überwachungs- und Unterdrückungsapparat entwickelt. Besonders der Kontrolle des Grenzverkehrs und der Verhinderung von „Republikflucht“ widmet die Stasi große Aufmerksamkeit.
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Mammutbehörde mit über 3000 Diensträumen: die Stasi-Zentrale in der Ost-Berliner Normannenstraße |
In der Wahl ihrer Mittel genießt sie dabei weitgehende Vollmachten und sogar Exekutivbefugnisse. Auch Entführung und Mord kommen zur Anwendung. Da sich das MfS ausschließlich gegenüber der SED-Spitze verantworten muss, wird es bildhaft als „Schild und Schwert der Partei“ bezeichnet. Zum ersten Minister für Staatssicherheit wird Wilhelm Zaisser berufen, sein Stellvertreter wird Erich Mielke. In der Endphase der DDR, 1990, wird die Stasi 91.000 feste Mitarbeiter sowie 180.000 Spitzel, so genannte IM (Inoffizielle Mitarbeiter), beschäftigen.