Hintergrund
April 1951

Gründung der EGKS

 
© Archives du ministère des Affaires étrangères, Paris
Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) Unterschriftenseite mit Siegeln der acht Unterzeichner

Am 18. April 1951 unterzeichnen die Außenminister der Benelux-Staaten, Frankreichs, Italiens und der Bundesrepublik Deutschland in Paris den Vertrag über die Errichtung der „Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (EGKS). Die Gründung der Montanunion geht auf einen Plan des französischen Außenministers Robert Schuman zurück. Er will mittels einer überstaatlichen Kontrolle der Kohle- und Stahlindustrie ein für allemal den Ausbruch eines Krieges in Europa verhindern. Die wichtigsten Ziele der Gemeinschaft: Die Binnenzölle zwischen den Mitgliedsstaaten sollen abgeschafft, die Außenzölle vereinheitlicht und schließlich ein gemeinsamer Markt für Kohle und Stahl geschaffen werden. Für die Bundesrepublik wird mit Inkrafttreten des Vertrages am 23. Juli 1952 die seit 1949 bestehende Kontrolle des Ruhrgebiets durch die Internationale Ruhrbehörde enden. Die EGKS bildet die Kernzelle für die 1957 gegründete Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).



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