Große Koalition

 
 
 

In Deutschland wird ein Regierungsbündnis der zwei großen Volksparteien CDU/CSU und SPD als Große Koalition bezeichnet. Sie gilt in der Regel als eine Übergangslösung, als eine bloße „Vernunftehe“. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es auf Bundesebene bislang zwei Große Koalitionen:
* 1966-1969: Nach dem Scheitern der Regierung aus CDU/CSU und FDP unter Bundeskanzler Ludwig Erhard kam es zu einer Großen Koalition, die von Kurt Georg Kiesinger (CDU) geführt wurde. Vizekanzler wurde Willy Brandt (SPD). Zu den zentralen Aufgaben der Großen Koalition zählten die Haushaltssanierung, die Bekämpfung der ersten Rezession, die Verabschiedung der Notstandsgesetze und die Einführung des Mehrheitswahlrechts (wobei letzteres schließlich am Widerstand der SPD scheiterte). Gegen die Große Koalition formierte sich eine außerparlamentarische Opposition (APO). Nach der Bundestagwahl 1969 kam es zur Bildung einer sozialliberalen Koalition.
* Seit 2005: Nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 konnte weder eine bürgerlich-liberale Koalition aus CDU/CSU und FDP noch ein rot-grünes Bündnis aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Mehrheit der Bundestagsmandate erringen. Am 18. November 2005 wurde schließlich der Koalitionsvertrag für eine Große Koalition unterzeichnet, vier Tage später wurde Angela Merkel (CDU) zur Bundeskanzlerin gewählt. Zum Vizekanzler wurde Franz Müntefering (SPD) ernannt.

Siehe auch
APO
Erhard, Ludwig
Kiesinger, Kurt Georg
Notstandsgesetze
Sozialliberale Koalition