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Vertragspartner Deutschland, Österreich-Ungarn, Türkei, Bulgarien, Russland
Ziel
  | Von den Mittelmächten: Beendigung des Zweifrontenkrieges, um die frei werdenden Kräfte an die Westfront entsenden zu können; Bildung deutsch kontrollierter Satellitenstaaten vom Baltikum bis zur Ukraine; Sicherung des Zugriffs auf die Kornfelder der Ukraine
|   | Von Russland: Separatfrieden mit den Mittelmächten zur inneren Stabilisierung nach der Oktoberrevolution und zur Konsolidierung der der Macht der Bolschewiki; Verzögerungstaktik in der Hoffnung, dass die Mittelmächte bald von den Alliierten besiegt würden |
Vertragsgegenstand
  | Territoriale Bestimmungen: Russland musste massive Gebietsabtretungen hinnehmen. Es verzichtete auf seine Hoheitsrechte in Polen, Litauen und Kurland (einem Teil Lettlands) anerkannte die Unabhängigkeit der Ukraine und Finnlands.
|   | Militärische Bestimmungen: Demobilmachung Russlands
|   | Politische und wirtschaftliche Bestimmungen: Der Friedensvertrag sah keine Reparationszahlungen vor. In einem am 27. August 1918 in Berlin unterzeichnetem Zusatzabkommen erklärte Russland seinen Verzicht auf Estland, Lettland und Georgien und verpflichtete sich entgegen den Bestimmungen des Friedensvertrages zu Reparationszahlungen in Höhe von sechs Millionen Goldmark. |
Bedeutung
  | Deutschland gelang es, seine Vorstellungen hinsichtlich einer territorialen Neugliederung der ehemals russischen Gebiete durchsetzen.
|   | Das revolutionäre Russland stand vor der Alternative Fortsetzung des aussichtsloses Krieges gegen die Mittelmächte oder Frieden um jeden Preis.
|   | Der Friede von Brest-Litowsk wurde durch das Inkrafttreten des endgültigen Waffenstillstandes am 11. November 1918 annulliert. |
Siehe auch
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