Willy-Brandt-Biografie
Hintergrund
Oktober 1992

Europäische Union

Für die wirtschaftliche und politische Integration der Staaten Westeuropas haben der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, und der französische Außenminister Robert Schuman die entscheidenden Akzente gesetzt. Sie soll den Frieden in Europa für alle Zukunft sichern und den Wohlstand der Völker mehren.
     
Robert Schuman   Konrad Adenauer

1951 wird die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ("Montanunion") gegründet. In dieser supranationalen Organisation wird die Kohle- und Stahlindustrie der sechs Teilnehmerstaaten (Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg) einer gemeinsamen Aufsicht und einem gemeinsamen Markt unterworfen. 1957 unterzeichnen die sechs Mitgliedsstaaten der Montanunion die "Römischen Verträge". Sie gründen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) - seit 1967 Europäische Gemeinschaft (EG) genannt - und die Europäische Gemeinschaft zur Nutzung der Atomenergie (EURATOM). Die Mitgliedsländer schaffen untereinander ihre Zollgrenzen ab, liberalisieren ihren gemeinsamen Markt und betreiben eine gemeinsame Industrie- und Agrarpolitik. Europäisches Recht, das durch die Organe der EG erlassen wird, hat dabei Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten. Das höchste Gremium der EG ist der Ministerrat. Die weiteren Organe sind die Europäische Kommission in Brüssel, die auch die Einhaltung der durch die EG erlassenen Gesetze und Rechtsverordnungen in den Mitgliedsstaaten überwacht, sowie das Europäische Parlament und der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg.

Durch den Beitritt Dänemarks, Großbritanniens und Irlands (1973), Griechenlands (1981) sowie Spaniens und Portugals (1986) wächst die EG auf eine "Gemeinschaft der zwölf" an. Die Bürger in den Mitgliedsstaaten können die Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Jahre 1979 erstmals direkt wählen.

Im Dezember 1991 einigen sich die 12 Staats- und Regierungschefs in Maastricht auf ein Vertragswerk, das die Grundlage zur Vollendung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) noch vor der Jahrtausendwende bilden soll. Die EG soll zugleich in eine politische Union umgewandelt werden.

Der "Vertrag über die Europäische Union" wird im Februar 1992 unterzeichnet und tritt am 1. Januar 1993 in Kraft. Für die Bürger in den Mitgliedsstaaten hat der Vertrag von Maastricht weitreichende Auswirkungen: Sie dürfen sich in jedem Land der EU niederlassen, einen Beruf ausüben und in jedem EU-Land, in dem sie ihren Wohnsitz wählen, an den Kommunalwahlen teilnehmen. Die Grenzkontrollen werden schrittweise abgeschafft (Schengener Abkommen). Waren, Dienstleistungen und Kapital dürfen über alle früheren Grenzen hinweg ohne Einschränkungen angeboten werden.

Vom 1. Januar 1999 an wird eine einheitliche europäische Währung, der Euro, eingeführt.

 

 
Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedsländer am 12. Dezember 1992
©Bundesbildstelle

Mit der Vollendung des gemeinsamen Binnenmarktes geht eine weitreichende politische Kooperation der Mitgliedsstaaten einher. Sie zielt primär auf eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), nicht zuletzt um die europäische Position bei globalen Verhandlungen zu verstärken. Klassische Bereiche der Innenpolitik werden zunehmend auf die europäische Ebene verlagert, wodurch z. B. für die polizeiliche und asylpolitische Zusammenarbeit neue Entwicklungen eingeleitet werden.

Viele Staaten aus dem früheren Ostblock, die den schwierigen Weg zur Demokratie und Marktwirtschaft eingeschlagen haben, hoffen auf finanzielle Unterstützung und Beratung durch die EU. Langfristig streben die Länder Ost- und Südosteuropas ihren Beitritt zur Gemeinschaft an. Für die Europäische Union stellt sich daher - neben der Vertiefung und Konsolidierung nach innen - die Frage der Erweiterung, die mit vielschichtigen und weitreichenden Entscheidungen verbunden ist.



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