| |
Aufgabe Die europäische Atomgemeinschaft EURATOM will laut Präambel, „durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern beitragen“. Wie die Montanunion (Kohle und Stahl) strebt auch EURATOM die Friedenssicherung durch „Vergemeinschaftung“ eines kriegswichtigen Gutes an; in diesem Fall der Nukleartechnik.
Mitglieder Belgien, Bundesrepublik, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
Struktur Der im Euratom-Vertrag ist Teil der „Römischen Verträge“. Der institutionelle Aufbau ist im Großen und Ganzen mit dem des EWG-Vertrags vergleichbar und fußt auf dem „Dreieck“ aus Rat, Kommission und Europäischem Parlament. Präsidenten der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft waren: * Pierre Chatenet [1962-1967] * Étienne Hirsch [1959-1962] * Louis Armand [1958-1959]
Tätigkeiten
  | 25. März 1957 Unterzeichnung der „Römischen Verträge“
|   | 1. Januar 1958 Inkrafttreten der „Römischen Verträge“
|   | 1967 Zusammenfassung der Montanunion, der EWG und der EURATOM zur Europäischen Gemeinschaft
|   | 5. April 1973 Verifikationsabkommen zum Atomwaffensperrvertrag zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) und der Internationalen Atomenergie-Behörde IAEO |
Siehe auch
|
|