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Aufgabe Sicherung des innereuropäischen Friedens, indem die Produktion und der Vertrieb der kriegswichtigen Güter Kohle und Stahl einem autonomen institutionellen System unterstellt wird
Mitglieder Belgien, Bundesrepublik, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
Struktur Organe der EGKS waren die Hohe Behörde, ein beratender Ausschuss, der Ministerrat und die parlamentarische Versammlung unter Aufsicht des Europäischen Gerichtshofes
Tätigkeiten Die EGKS war eine der Keimzellen der europäischen Einigung, die 1957 durch die „Römischen Verträge“ (EWG und EURATOM) weiter vorangetrieben wurde. Aus diesen drei Gemeinschaften entstand später die Europäische Gemeinschaft, die durch den „Vertrag von Maastricht“ (1992) zur Europäischen Union weiterentwickelt wurde
Siehe auch
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