Deutsch-sowjetischer Freundschafts- und Neutralitätsvertrag
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Der sowjetische Botschafter Nikolai N. Krestinski |
Reichsaußenminister Gustav Stresemann (DVP) und der sowjetische Botschafter Nikolai N. Krestinski unterzeichnen am 24. April 1926 den deutsch-sowjetischen Freundschafts- und Neutralitätsvertrag. Der auf fünf Jahre befristete „Berliner Vertrag“ garantiert bei kriegerischen Auseinandersetzungen eines Vertragspartners mit einem Drittstaat die jeweilige Neutralität des anderen und sieht den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen sowie eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Reichswehr und Roter Armee vor.