Willy-Brandt-Biografie
Hintergrund
Juni 1963

Deutsch-französischer Freundschaftsvertrag

Das Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich bleibt zunächst auch nach dem Zweiten Weltkrieg angespannt. Das französische Volk tut sich schwer, die Niederlage gegen Hitler-Deutschland und die Demütigung durch jahrelange deutsche Besatzung (1940-44) zu überwinden. Frankreich ist neben den USA, der UdSSR und Großbritannien die vierte Besatzungsmacht in Deutschland. Es ist eine der drei Schutzmächte für West-Berlin. Frankreich hat zudem das Saargebiet mit seinen Kohlevorkommen als "Protektorat" unter seine Verwaltung gestellt und bindet es wirtschaftlich eng an sich. Die "Saar-Frage" stellt eine weitere Belastung zwischen den benachbarten Ländern dar, weil die überwiegende Mehrheit der Menschen in dem von Frankreich besetzten Gebiet auf ihre Zugehörigkeit zu Deutschland bestehen.

 

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Der historische Bruderkuss nach der Vertragsunterzeichnung zwischen Konrad Adenauer und Charles de Gaulle

Anfang der fünfziger Jahre bemühen sich erstmals Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Außenminister Robert Schuman um die deutsch-französische Aussöhnung. Die beiden "europäisch" denkenden Politiker wollen durch eine wirtschaftliche und politische Integration der westeuropäischen Staaten einen Krieg zwischen den europäischen Völkern für alle Zukunft ausschließen. Zugleich verfolgt Adenauer durch diese Politik das Ziel, die Bundesrepublik Deutschland als Repräsentant des gesamten deutschen Volkes wieder zu einem gleichberechtigten Partner in der Gemeinschaft der freien Völker zu machen.

Im April 1951 wird der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ("Montanunion") unterzeichnet. In dieser supranationalen Organisation wird die Kohle- und Stahlindustrie der sechs Teilnehmerstaaten (Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg) einer gemeinsamen Aufsicht und einem gemeinsamen Markt unterworfen. Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wird 1957 der Grundstein für die europapolitische Kooperation zwischen Deutschland und Frankreich gelegt. Die beiden Länder sind fortan die treibenden Kräfte auf dem Weg zur europäischen Integration.

Nach einer Volksabstimmung über die Angliederung an Deutschland oder Frankreich wird das Saargebiet im Januar 1957 an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben.

Im Jahre 1958 wird General Charles de Gaulle zum französischen Präsidenten gewählt. De Gaulle ist Konrad Adenauer freundschaftlich verbunden. Die beiden Politiker unterzeichnen im Januar 1963 den deutsch-französischen Freundschaftsvertrag. Er sieht eine enge Kooperation der beiden Staaten in der Außen-, Bildungs- und Jugendpolitik vor. Der Vertrag setzt der Jahrhunderte andauernden "Erbfeindschaft" endgültig ein Ende. Eine wichtige Rolle im Aussöhnungsprozess soll die Jugend spielen, für die das deutsch-französische Jugendwerk gegründet wird.



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