Dawes-Plan

Dawes-Plan
Vertragsabschluss
16. August 1924 in London
 

Vertragspartner
Deutschland, Siegermächte des Ersten Weltkrieges

Ziel
Regelung der deutschen Reparationsleistungen infolge des Ersten Weltkrieges in einer Weise, die zur Stabilisierung der deutschen und der europäischen Wirtschaft beiträgt

Vertragsgegenstand
Der Dawesplan sah vor, dass Deutschland jährlich eine Milliarde Reichsmark bezahlt. 1928/29 sollten die Zahlungen auf 2,5 Milliarden Reichsmark ansteigen.
Eine Gesamthöhe der Reparationen legte der Plan nicht fest.
55 Prozent der Reparationen sollten in Geld, der Rest in Sachleistungen erbracht werden.
Außerdem sah der Plan vor, dass Deutschland eine internationale Anleihe von 800 Millionen Reichsmark als Starthilfe und darüberhinaus Kredite ausländischer Banken und Exportfirmen erhielt.
Zur Sicherung der Zahlungen mußten die Reichsbahn und die Reichsbank unter internationale Kontrolle gestellt werden.
Beendigung der Besetzung des Rheinlandes

Bedeutung
Vorgeschichte: Die Reparationskommission beschloss am 30. November 1923 die Einberufung eines Sachverständigenausschusses unter Vorsitz des US-amerikanischen Finanzexperten Charles G. Dawes. Dieser Ausschuss erarbeitete einen entsprechenden Entwurf, der am 9. April 1924 vorgelegt wurde. Im Mittelpunkt des Gutachtens stand die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Deutschen Reichs.
29. August 1924 Ratifizierung des Vertrages durch den Reichstag mit 2/3-Mehrheit
1. September 1924 Inkrafttreten des Vertrages
Die mit dem Dawes-Plan verbundenen ausländischen Kredite und Investitionen (v. a. aus den USA) leiteten eine Periode des wirtschaftlichen Aufschwungs in Deutschland ein („Goldene Zwanziger Jahre“). Damit trug der Dawes-Plan wesentlich zur Stabilisierung der Weimarer Republik bei. Die wirtschaftliche Abhängigkeit von den USA wirkte sich allerdings 1929 bei der Weltwirtschaftskrise nachteilig aus.

Nachfolger
Young-Plan

Siehe auch
Ratifizierung
Reparationen
Weimarer Republik
Young-Plan