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Vertragspartner Deutschland, Siegermächte des Ersten Weltkrieges
Ziel Regelung der deutschen Reparationsleistungen infolge des Ersten Weltkrieges in einer Weise, die zur Stabilisierung der deutschen und der europäischen Wirtschaft beiträgt
Vertragsgegenstand
  | Der Dawesplan sah vor, dass Deutschland jährlich eine Milliarde Reichsmark bezahlt. 1928/29 sollten die Zahlungen auf 2,5 Milliarden Reichsmark ansteigen.
|   | Eine Gesamthöhe der Reparationen legte der Plan nicht fest.
|   | 55 Prozent der Reparationen sollten in Geld, der Rest in Sachleistungen erbracht werden.
|   | Außerdem sah der Plan vor, dass Deutschland eine internationale Anleihe von 800 Millionen Reichsmark als Starthilfe und darüberhinaus Kredite ausländischer Banken und Exportfirmen erhielt.
|   | Zur Sicherung der Zahlungen mußten die Reichsbahn und die Reichsbank unter internationale Kontrolle gestellt werden.
|   | Beendigung der Besetzung des Rheinlandes |
Bedeutung
  | Vorgeschichte: Die Reparationskommission beschloss am 30. November 1923 die Einberufung eines Sachverständigenausschusses unter Vorsitz des US-amerikanischen Finanzexperten Charles G. Dawes. Dieser Ausschuss erarbeitete einen entsprechenden Entwurf, der am 9. April 1924 vorgelegt wurde. Im Mittelpunkt des Gutachtens stand die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Deutschen Reichs.
|   | 29. August 1924 Ratifizierung des Vertrages durch den Reichstag mit 2/3-Mehrheit
|   | 1. September 1924 Inkrafttreten des Vertrages
|   | Die mit dem Dawes-Plan verbundenen ausländischen Kredite und Investitionen (v. a. aus den USA) leiteten eine Periode des wirtschaftlichen Aufschwungs in Deutschland ein („Goldene Zwanziger Jahre“). Damit trug der Dawes-Plan wesentlich zur Stabilisierung der Weimarer Republik bei. Die wirtschaftliche Abhängigkeit von den USA wirkte sich allerdings 1929 bei der Weltwirtschaftskrise nachteilig aus. |
Nachfolger Young-Plan
Siehe auch
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