Willy-Brandt-Biografie
Hintergrund
November 1976

Bildungsnotstand

Die Regierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt - seit 1974 im Amt - führt die von Willy Brandt eingeleiteten inneren Reformen behutsam fort.

In der Bundesrepublik Deutschland wird noch immer ein erheblicher "Bildungsnotstand" beklagt. In der Bildungspolitik stehen nach dem Verfassungsrecht vornehmlich die einzelnen Bundesländer, die über die Kulturhoheit verfügen, in der Verantwortung. An den Divergenzen zwischen Bund und Ländern und der Länder untereinander scheitert eine allgemeine und durchgehende Bildungsreform. Gesamtschulen, die als Alternative zum klassischen dreigliedrigen Schulsystem gefordert wurden, setzen sich nur in einigen Bundesländern durch. Selbst eine allseitige Anerkennung der Abiturzeugnisse ist nicht erreichbar.

Die Universitäten werden im Januar 1976 mit der Verabschiedung des Hochschulrahmengesetzes im Deutschen Bundestag grundlegend reformiert. Auf der Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), das die sozialliberale Koalition im gleichen Jahr verabschiedet, können Schüler und Studenten aus Familien mit niedrigerem Einkommen eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Bereits unter Bundeskanzler Willy Brandt wurden durch das Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetz die Rechte der Arbeitnehmer erweitert. 1976 wird vom Deutschen Bundestag das Mitbestimmungsgesetz verabschiedet, das den Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 2.000 Beschäftigen nunmehr - in Anlehnung an die "Montan-Mitbestimmung" von 1951 - eine fast gleichrangige (paritätische) Mitbestimmung im Aufsichtsrat des Unternehmens sichert. Zugleich wird die Arbeit an einem großen Gesetzgebungswerk, dem Sozialgesetzbuch (SGB), aufgenommen, das alle wesentlichen Vorschriften des Sozialrechts einheitlich zusammenfasst und harmonisiert.

Konfliktstoff während der Regierung Schmidt bildet die Auseinandersetzung um die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs, die Reform des Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches (StGB). 1974 hat das Bundesverfassungsgericht die von der sozialliberalen Koalition angestrebte Fristenlösung verworfen. Sie stellte innerhalb der ersten drei Monate nach Empfängnis die Entscheidung frei, einen Schwangerschaftsabbruch ("Abtreibung") durchzuführen. 1976 wird eine "Indikations-Lösung" eingeführt, die den legalen Abbruch einer Schwangerschaft an Vorbedingungen (u. a. ein Beratungsgespräch) knüpft.

Ergebnisse der Bundestagswahl 1976
(Statistisches Bundesamt)




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