Willy-Brandt-Biografie
Hintergrund
August 1970

Bildung und Sozialbericht

Die erste Regierungserklärung des sozialdemokratischen Bundeskanzlers Willy Brandt am 28. Oktober 1969 ist mehr als eine Zusammenfassung des zwischen SPD und FDP ausgehandelten Regierungsprogramms. Sie ist ein "Manifest des Neubeginns", in dem der Kanzler seine Vision von der politischen Erneuerung des Landes ausbreitet. "Wir stehen nicht am Ende unserer Demokratie, wir fangen erst richtig an", lautet die Formel für die großen Reformpläne der sozialliberalen Koalition.

Doch Sachzwänge aus der Zeit der Großen Koalition, finanzielle Engpässe, sich widerstreitende Ressortinteressen und nicht zuletzt die in einer Koalitionsregierung unausweichlichen Rücksichtnahmen auf den Partner verkürzen den Spielraum für die Reformvorhaben.

"Mehr Demokratie wagen" - diese Kernaussage aus der Regierungserklärung von 1969 zielt zuvorderst auf bessere Partizipationschancen am politischen Geschehen für die Bürgerinnen und Bürger. Die Senkung des aktiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre und des passiven von 25 auf 21 Jahre trägt dem Rechnung. In den Betrieben sollen die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestärkt werden. Das Betriebsverfassungsgesetz (1972) und das Personalvertretungsgesetz (1974) erweitern nicht nur die Rechte der Beschäftigten in Fragen, die unmittelbar ihren Arbeitsplatz berühren, sondern verbessern ebenso die Mitsprachemöglichkeiten der Betriebsräte und den Zugang der Gewerkschaften zu Betrieben. Die von der SPD anvisierte paritätische Mitbestimmung in Großunternehmen scheitert am Widerstand der FDP; sie wird erst 1976 nach zähen Verhandlungen der Koalitionspartner verwirklicht.

Das Leitmotiv "Mehr Demokratie wagen" der inneren Reformen zielt bewusst auf alle gesellschaftlichen Lebensbereiche. Demokratie ist für Brandt nicht nur bloße Organisationsform des Staates, sondern vielmehr "ein Prinzip, das alles gesellschaftliches Sein der Menschen beeinflussen und durchdringen muß."

Von diesem Verständnis sind auch die Bemühungen um Neuansätze in der Bildungspolitik getragen. Wichtige Weichen sind hier schon von der Großen Koalition gestellt worden. Doch der bildungspolitische Konsens zwischen den großen Parteien geht mit dem Regierungswechsel verloren. Im Juni 1970 legt die Bundesregierung ihren Bildungsbericht vor, in dem die umstrittene Gesamtschule und Gesamthochschule als Regelmodell für "ein demokratisches und effizientes Bildungswesen" favorisiert werden. Konflikte mit den Bundesländern, in deren Kulturhoheit die Bildungspolitik fällt, sind vorprogrammiert. Der 1973 verabschiedete Bildungsgesamtplan vermag es nicht, bindende Richtlinien für die Bildungspolitik der Länder zu vermitteln. Auch das Projekt des schon 1971 in den Bundestag eingebrachten Hochschulrahmengesetzes leidet unter der zunehmenden bildungspolitischen Polarisierung. Erst Ende 1975 einigen sich Bund und Länder auf einen Kompromiss, von dem allerdings keine neuen Impulse mehr ausgehen.

Fortschritte werden jedoch bei der Verbesserung von Bildungschancen für Kinder aus einkommensschwachen Familien erzielt. Dass ihr Anteil an weiterführenden Bildungseinrichtungen deutlich steigt, ist insbesondere auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz aus dem Jahre 1971 (BAföG) zurückzuführen, nach dem Schüler, Studierende und Praktikanten aus Elternhäusern mit niedrigem Einkommen finanziell unterstützt werden können.

Weniger umstritten ist der Bereich der sozialen Sicherung. Der 1970 vorgelegte Sozialbericht der Bundesregierung findet auch die Zustimmung der Opposition. Es geht in erster Linie um die Verbreiterung des Systems sozialer Leistungen und um deren finanzielle Aufstockung. Schon Anfang 1970 wird die Lohnfortzahlung für Arbeiter im Krankheitsfall gesetzlich festgeschrieben, Kinder- und Wohngeld werden erhöht und die Kriegsopferrenten dynamisiert. Das Rentenreformgesetz (1972) sichert Rentnerinnen und Rentnern eine beitragsunabhängige Mindestrente. Außerdem sieht es eine "flexible Altersgrenze" vor, die es erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig aus dem Erwerbsleben zu scheiden.

Das gesamtwirtschaftliche Wachstum kann auf Dauer nicht mit dem Zuwachs an sozialer Sicherung mithalten. Die einsetzende Wirtschaftskrise mit steigenden Arbeitslosenzahlen und folglich sinkenden Beitragszahlungen zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung belastet die Sozialversicherungsträger und die öffentlichen Haushalte zusehends. Die Reformpolitik gerät angesichts der sich verschlechternden ökonomischen Rahmenbedingungen schneller als erwartet in den Zwang, zwischen Solidarität und Solidität entscheiden zu müssen.

Doch in der SPD ist höchst umstritten, inwieweit Tiefe und Tempo der angestrebten Reformen an den vorhandenen finanziellen Mitteln auszurichten sind. Bundesfinanzminister Alex Möller (SPD), der Solidität fordert, tritt im Mai 1971 zurück. Auch sein Nachfolger Karl Schiller (SPD), der sowohl dem Wirtschafts- als auch dem Finanzressort vorsteht, kann seine Parteifreunde nicht überzeugen, "die Tassen im Schrank" zu lassen. Er tritt im Juli 1972 zurück. Helmut Schmidt (SPD), der ihm nachfolgt, versucht, die - wie er es nennt - entfesselte Reformeuphorie zu bremsen. Er beklagt die mangelnde Unterstützung durch Bundeskanzler Brandt bei seinem Bemühen, Finanzforderungen seiner Kabinettskollegen abzuwehren. Das bis dahin freundschaftliche Verhältnis zwischen den beiden sozialdemokratischen Spitzenpolitikern kühlt merklich ab.



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