Hintergrund
Oktober 1952

Betriebsverfassungsgesetz

 
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„Wir verlangen ein Betriebsverfassungsgesetz nach den Richtlinien des DGB“ - Gewerkschaftsproteste im Juli 1952


Am 11. Oktober 1952 wird in der Bundesrepublik Deutschland das „Betriebsverfassungsgesetz“ verkündet, das am 19. Juli vom Bundestag verabschiedet wurde. Bei den westdeutschen Gewerkschaften stößt das Gesetz jedoch auf Missbilligung, da es aus ihrer Sicht einen Rückschritt gegenüber dem am 10. April 1951 in Kraft getretenen „Gesetz zur paritätischen Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Montanindustrie“ darstellt, welches die gleichberechtigte Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Aufsichtsräten eingeführt hat. Das Betriebsverfassungsgesetz hingegen sichert den Arbeitnehmern nur ein Drittel der Sitze im Aufsichtsrat eines Unternehmens zu. Ebenso wird auf den in der Montanindustrie eingeführten Arbeitsdirektor mit Status eines Vorstandsmitgliedes verzichtet.




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