Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Rumänien
Die Außenminister Rumäniens und der Bundesrepublik Deutschland, Corneliu Manescu und Willy Brandt, unterzeichnen am 31. Januar 1967 in Bonn einen Vertrag über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen beiden Staaten. Rumänien gehört dem „Ostblock“ an, ist jedoch seit Jahren bemüht, in seiner Politik gegenüber den westlichen Ländern eigene Akzente zu setzen.
Mit dem Vertrag wird die so genannte Hallstein-Doktrin, die die Außenpolitik Bonns seit 1955 wesentlich bestimmt, aufgeweicht, auch wenn die Bundesregierung beteuert, dass sich ihr bisheriger Rechtsstandpunkt zum Alleinvertretungsanspruch im Grundsatz nicht geändert habe. Nach der Hallstein-Doktrin erhebt die Bundesrepublik den Anspruch auf das Alleinvertretungsrecht für das gesamte deutsche Volk und unterhält – wovon die Sowjetunion von Anfang an ausgenommen war – keine diplomatischen Beziehungen zu Staaten, die – wie auch Rumänien – die DDR völkerrechtlich anerkennen.
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© RegierungOnline/Gathmann Außenminister Willy Brandt (r.), begrüßt seinen rumänischen Amtskollegen, Corneliu Manescu (l.), im Auswärtigen Amt. |