Hintergrund
März 1951

Änderung des Besatzungsstatuts

Am 6. März 1951 erreicht die Bundesregierung unter Kanzler Konrad Adenauer (CDU) eine erste Revision des seit September 1949 geltenden Besatzungsstatuts, das der Alliierten Hohen Kommission (AHK) weit reichende Befugnisse und in Notfällen sogar die Ausübung der Regierungsgewalt in Deutschland einräumt: Der Bundesrepublik werden erweiterte finanz- und wirtschaftspolitischen Rechte und vor allem größere außenpolitische Handlungsfreiheiten eingeräumt.

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Die Hohen Kommissare wohnen der Konstituierenden Sitzung des ersten Deutschen Bundestages bei: V.l.n.r.: John Mc Cloy (USA), André François-Poncet (Frankreich), Brian Robertson (Großbritannien)

Am 15. März 1951 wird aus diesem Anlass das Auswärtige Amt gegründet, dessen erste Leitung Adenauer selbst übernimmt (erst 1955 wird das Amt des Außenministers von dem des Bundeskanzlers getrennt werden).



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