Willy-Brandt-Preis
Nächste Auslobung: 1. Oktober 2010
Alle zwei Jahre verleiht die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung den „Willy-Brandt-Preis zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern“.
Ausgezeichnet werden herausragende Dissertationen oder Habilitationen historischer, gesellschaftswissenschaftlicher oder juristischer Fachrichtung, deren Inhalte auf das politische Wirken Willy Brandts bezogen werden können und hierdurch in Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck dazu beitragen, das Andenken an Willy Brandt zu wahren.
Die Arbeit muss von der jeweiligen Fakultät angenommen worden sein und soll – gerechnet vom Abgabetermin bei der Fakultät der Bewerber – zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Auswahlkommission nicht älter als anderthalb Jahre und noch nicht veröffentlicht sein.
Der Preisträger erhält er eine vom Kuratoriums- und Vorstandsvorsitzenden der BWBS unterzeichnete Urkunde. Ihm wird die unentgeltliche Veröffentlichung seiner Arbeit in der Schriftenreihe "Willy-Brandt-Studien" zur Edition „Willy Brandt - Berliner Ausgabe“ oder ein Druckkostenzuschuss angeboten.
Die Ausschreibungs- und Verfahrensordnung des Willy-Brandt-Preises kann als PDF heruntergeladen werden.