Willy-Brandt-Preis
Nächste Ausschreibung: Oktober 2008
Alle zwei Jahre verleiht die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung den „Willy-Brandt-Preis zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern“.
Ausgezeichnet werden herausragende Dissertationen oder Habilitationen historischer, gesellschaftswissenschaftlicher oder juristischer Fachrichtung, deren Inhalte auf das politische Wirken Willy Brandts bezogen werden können und hierdurch in Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck dazu beitragen, das Andenken an Willy Brandt zu wahren.
Die Arbeit muss von der jeweiligen Fakultät angenommen worden sein und soll – gerechnet vom Abgabetermin bei der Fakultät der Bewerber – zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Auswahlkommission nicht älter als anderthalb Jahre und noch nicht veröffentlicht sein.
Der Preisträger erhält er eine vom Kuratoriums- und Vorstandsvorsitzenden der BWBS unterzeichnete Urkunde. Ihm wird die unentgeltliche Veröffentlichung seiner Arbeit in der Schriftenreihe "Willy-Brandt-Studien" zur Edition „Willy Brandt - Berliner Ausgabe“ oder ein Druckkostenzuschuss angeboten.
Im Folgenden ist die Ausschreibungs- und Verfahrensordnung des Willy-Brandt-Preises angefügt:
Bundeskanzler-
Willy-Brandt-Stiftung
Ausschreibungs- und Verfahrensordnung zum
'Willy-Brandt-Preis zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen
und -wissenschaftlern'
§ 1
Name und Zweck des Preises
- Die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung d. ö. R. mit Sitz in Berlin (i. F. Stifterin genannt) stiftet beginnend im Jahre 2003 im Abstand von zwei Jahren jeweils einen 'Willy-Brandt-Preis zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern' (in Kurzform 'Willy-Brandt-Preis' genannt).
- Im Folgenden wird der Lesbarkeit halber die männliche Form auch als Synonym für die weibliche Form verwendet.
§ 2
Auszeichnung
- Ausgezeichnet wird eine herausragende wissenschaftliche Arbeit (Dissertation oder Habilitation), sofern diese einen Bezug zum Zweck der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung aufweist.
- Die Stifterin wird die Kosten für die Veröffentlichung der wissenschaftlichen Arbeit des Preisträgers in angemessener Höhe übernehmen. Alternativ kann die Stifterin dem Preisträger anbieten, seine Arbeit auf ihre Kosten in ihrer Schriftenreihe „Willy-Brandt-Studien“ im Verlag J.H.W. Dietz Nachf. zu veröffentlichen.
- Darüber hinaus erhält der Preisträger eine Urkunde, die vom Kuratoriumsvorsitzenden und vom Vorstandsvorsitzenden der Stifterin zu unterzeichnen ist.
§ 3
Teilnahmebedingungen
- Jeder Bewerber kann nur eine wissenschaftliche Arbeit einreichen. Die Arbeit muss von der jeweiligen Fakultät angenommen worden sein und soll – gerechnet vom Abgabetermin bei der Fakultät des Bewerbers – zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Auswahlkommission nicht älter als anderthalb Jahre und noch nicht veröffentlicht sein.
- Die wissenschaftliche Arbeit muss deutsch- oder englischsprachig sein.
- Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind wissenschaftliche Arbeiten, die vollständig oder weitgehend mit solchen Arbeiten übereinstimmen, die bereits von anderer Seite aufgrund einer Auslobung durch einen Preis ausgezeichnet wurden, sowie Arbeiten, die durch hauptamtliche Mitarbeiter der Stifterin oder in deren Auftrag erstellt worden sind.
§ 4
Auswahlkommission
- Die Auswahlkommission für den Willy-Brandt-Preis setzt sich aus den Mitgliedern des Stiftungsvorstandes sowie drei Vertretern des Internationalen Beirates, darunter dessen Vorsitzenden, zusammen. Der Vorstandsvorsitzende führt den Vorsitz.
- Die Auswahlkommission entscheidet, ob bei der jeweiligen Bewerbung die unter §§ 2 (1) und 3 aufgeführten Kriterien erfüllt sind. Negative Entscheidungen sind nicht zu begründen.
- Die Auswahlkommission wählt bis zum 1. Juli des auf die Ausschreibung folgenden Jahres die beste unter den eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten aus und nominiert den betreffenden Nachwuchswissenschaftler zum Kandidaten für die Verleihung des Willy-Brandt-Preises. Die Entscheidung wird von der Mehrheit der anwesenden Kommissionsmitglieder getroffen. Ist eine eingereichte Arbeit durch ein Mitglied der Auswahlkommission wissenschaftlich betreut worden, wird das betreffende Kommissionsmitglied nicht an der Stimmabgabe teilnehmen.
- Kommt kein mehrheitlicher Beschluss der anwesenden Kommissionsmitglieder zustande, sind die Mitglieder des Kuratoriums der Stifterin hierüber durch den Vorsitzenden der Kommission schriftlich zu unterrichten.
- Die Auswahlkommission schlägt dem Kuratorium der Stifterin den nominierten Kandidaten als Preisträger des Willy-Brandt-Preises vor. Dem Vorschlag beizufügen ist – neben einem schriftlichen Lebenslauf des Nominierten – ein vom Vorsitzenden der Auswahlkommission gezeichnetes Kurzgutachten über die wissenschaftliche Arbeit, in dem u. a. die Gründe darzulegen sind, die für die Entscheidung der Auswahlkommission ausschlaggebend waren. Kuratoriumsmitgliedern sind auf deren Wunsch jeweils Exemplare der eingereichten Arbeit vorzulegen.
- Stimmt das Kuratorium der Stifterin mehrheitlich dem Vorschlag der Auswahlkommission zu, ist der nominierte Kandidat zum Preisträger gewählt.
- Wird kein Mehrheitsbeschluss gemäß Absatz 6 erreicht, kann das Kuratorium die Auswahlkommission auffordern, einen Ersatz-Kandidaten zu benennen. Das Kuratorium entscheidet mehrheitlich über die Bestätigung dieses Kandidaten. Sollte auch der Ersatz-Kandidat vom Kuratorium abgelehnt werden, wird im betreffenden Ausschreibungsjahr auf eine Verleihung des Willy-Brandt-Preises verzichtet.
§ 5
Ausschreibungsverfahren
- Das Ausschreibungsjahr ist das jeweils dem Jahr der Preisverleihung vorausgehende Jahr. Der Vorstandsvorsitzende der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung schreibt im Oktober des Ausschreibungsjahres den Willy-Brandt-Preis in geeigneter Weise öffentlich aus.
- Die Bewerber auf den Willy-Brandt-Preis richten bis zum 1. März des auf den Ausschreibungstermin folgenden Jahres einen formlosen Antrag an den
Vorstandsvorsitzenden der
Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung
Rathaus Schönberg
John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin.
Der Bewerbung beizufügen sind
- zwei Exemplare der wissenschaftlichen Arbeit;
- eine auf elektronischem Datenträger gespeicherte Fassung des Manuskripts;
- ein Lebenslauf des Bewerbers mit Lichtbild;
- eine Befürwortung der Bewerbung durch den Erstgutachter der Arbeit und
- eine schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass die vorgelegte Arbeit noch
nicht aufgrund einer Auslobung ausgezeichnet und noch nicht veröffentlicht wurde.
§ 6
Verleihungs-Veranstaltungen
Der Willy-Brandt-Preis wird von der Stifterin jeweils in Berlin im Rahmen einer größeren Veranstaltung verliehen.
§ 7
Belegexemplar
Bewerbern, die von der Auswahlkommission nicht zum Wettbewerb zugelassen wurden oder als Preisträger des Willy-Brandt-Preises abgelehnt wurden, verpflichten sich, der Stiftung ein eingereichtes Exemplar für Dokumentationszwecke zu überlassen.
§ 8
Ausschluss des Rechtsweges
Rechtsmittel gegen die von der Auswahlkommission und dem Kuratorium der Stifterin getroffenen Entscheidungen sind ausgeschlossen.
§ 9
Inkrafttreten
Die Ausschreibungs- und Verfahrungsordnung für den Willy-Brandt-Preis tritt mit Genehmigung durch das Kuratorium der Stifterin in Kraft.